Kosten für gesetzlich Versicherte

Gesetzliche Krankenkassen: AOK, DAK, TK etc.

Unter bestimmten Umständen erstatten auch gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine von mir (als Privatpraxis) durchgeführte Psychotherapie teilweise oder vollständig. Sofern Sie nämlich innerhalb einer zumutbaren Entfernung von Ihrem Wohnort und einer zumutbaren Wartezeit keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz finden, dürfen Sie die Therapie im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens auch bei approbierten Psychotherapeuten mit Privatpraxis durchführen und per Kostenerstattung mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.

In einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu schildern und mich kennenzulernen. Ich erläutere Ihnen außerdem die notwendigen Schritte für die Inanspruchnahme des Kostenerstattungsverfahrens und unterstütze Sie bei der Beantragung.