Grundlage der Abrechnung für Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten bzw. die Gebührenordnung für Ärzte.
Eine detaillierte Auflistung der Kosten finden Sie hier.
Bitte erkundigen Sie sich wenn möglich schon vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen abgedeckt sind.